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D A S G R U N D B U C H
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Wozu dient das
Grundbuch?
Das
Grundbuch dient zur Eintragung und Wahrung des
Öffentlichkeitscharakters von Grundbesitzen sowie der Rechte,
die sich auf diese beziehen.
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Was wird im
Grundbuch eingetragen?
Es werden die Dokumente eingetragen, die sich auf den Erwerb von
Grundbesitzen beziehen, auf Grundrechte, die auf diesen liegen,
wie zum Beispiel Hypotheken oder Dienstbarkeiten sowie
gerichtliche oder verwaltungsmässige Entscheidungen, die diese
betreffen können, wie zum Beispiel Pfändungen.
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Welche Dokumente
finden Zugang zum Grundbuch?
Im
allgemeinen finden öffentliche, sowohl notarielle als auch
behördliche Dokumente Zugang. Privatrechtliche Dokumente können
nur in diezbezüglich vorgesehenen Fällen Zugang finden, wie zum
Beispiel die Verteilung von Hypothekenhaftungen auf verschiedene
Grundbesitze, Erbzuteilungen im Falle eines einzigen Erben.
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Ist die
Eintragung vorgeschrieben?
Nein. Im spanischen Recht ist die Eintragung freiwillig.
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Welche Vorteile
hat eine Eintragung im Grundbuch?
Man erhält Rechtssicherheit, da sich die Rechte, sobald sie
eingetragen sind, dem Schutze der Gerichte erfreuen und als wahr
nur das angesehen wird, was das Grundbuch aussagt. Die Eintragung
der Grundbesitze erleichtert ihre Übertragung sowie den Erhalt
von günstigeren Finanzierung als im Falle einer Nichteintragung.
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Welches Risiko
wird im Falle einer Nichteintragung eingegangen?
Man setzt sich der Benachteiligung durch willkürliche Handlungen
aus, die der grundbuchamtliche Rechtsinhaber ausübt, oder den
Lasten und Belastungen, mit denen der Grundbesitz belegt werden
kann, da der eingetragene Rechtsinhaber als Eigentümer in jedem
Sinne angesehen wird.
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Verfällt das
einmal eingetragene Recht?
Nein. Die endgültigen Eintragungen haben keine
Fristbeschränkung. Sobald das Recht eingetragen ist, hat es eine
ewige Gültigkeit, ohne dass eine Verlängerung notwendig wäre.
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Gibt es eine
besondere Regelung für Ausländer in Bezug auf die Eintragung
ihrer Rechte?
Die Gesetzgebung behandelt In- und Ausländer gleich.
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Ist das Grundbuch
öffentlich?
Ja, aber nur für denjenigen, der ein legitimes Interesse daran
hat, Informationen in Bezug auf einen konkreten Grundbesitz
einzuholen. Dies muss vom Grundbuchführer abgeschätzt werden.
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Wie wird der
Öffentlichkeitscharakter gehandhabt?
Es gibt zwei Wege: den einfachen Auszug und den beglaubigten
Auszug. Beide müssen generell die Beschreibung des Grundbesitzes,
das Eigentumsverhältnis und die Belastungen beinhalten. Der
Erstgenannte hat rein informativen Wert. Der beglaubigte Auszug,
der vom Grundbuchführer unterschrieben wird, ist das einzige
Mittel, um beweiskräftig den Inhalt des Grundbuches nachzuweisen.
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Was kostet die
Eintragung im Grundbuch?
Es gibt keinen festen Betrag, da dieser vom Wert abhängig ist,
der dem einzutragenden Gut im Dokument zugemessen wird. Die
Gebührenberechnung erfolgt auf der Grundlage von Tarifen, die von
der Regierung verabschiedet und im Staatsanzeiger veröffentlicht
werden.
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Quelle:
Berufsvereinigung der spanischen Grundbuch- und
Handelsregisterführer
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