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       ·   D A S   G R U N D B U C H   ·                                     


Wozu dient das Grundbuch?
Das Grundbuch dient zur Eintragung und Wahrung des Öffentlichkeitscharakters von Grundbesitzen sowie der Rechte, die sich auf diese beziehen.

Was wird im Grundbuch eingetragen?
Es werden die Dokumente eingetragen, die sich auf den Erwerb von Grundbesitzen beziehen, auf Grundrechte, die auf diesen liegen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Dienstbarkeiten sowie gerichtliche oder verwaltungsmässige Entscheidungen, die diese betreffen können, wie zum Beispiel Pfändungen.
Welche Dokumente finden Zugang zum Grundbuch?
Im allgemeinen finden öffentliche, sowohl notarielle als auch behördliche Dokumente Zugang. Privatrechtliche Dokumente können nur in diezbezüglich vorgesehenen Fällen Zugang finden, wie zum Beispiel die Verteilung von Hypothekenhaftungen auf verschiedene Grundbesitze, Erbzuteilungen im Falle eines einzigen Erben.
Ist die Eintragung vorgeschrieben?
Nein. Im spanischen Recht ist die Eintragung freiwillig.
Welche Vorteile hat eine Eintragung im Grundbuch?
Man erhält Rechtssicherheit, da sich die Rechte, sobald sie eingetragen sind, dem Schutze der Gerichte erfreuen und als wahr nur das angesehen wird, was das Grundbuch aussagt. Die Eintragung der Grundbesitze erleichtert ihre Übertragung sowie den Erhalt von günstigeren Finanzierung als im Falle einer Nichteintragung.
Welches Risiko wird im Falle einer Nichteintragung eingegangen?
Man setzt sich der Benachteiligung durch willkürliche Handlungen aus, die der grundbuchamtliche Rechtsinhaber ausübt, oder den Lasten und Belastungen, mit denen der Grundbesitz belegt werden kann, da der eingetragene Rechtsinhaber als Eigentümer in jedem Sinne angesehen wird.
Verfällt das einmal eingetragene Recht?
Nein. Die endgültigen Eintragungen haben keine Fristbeschränkung. Sobald das Recht eingetragen ist, hat es eine ewige Gültigkeit, ohne dass eine Verlängerung notwendig wäre.
Gibt es eine besondere Regelung für Ausländer in Bezug auf die Eintragung ihrer Rechte?
Die Gesetzgebung behandelt In- und Ausländer gleich.
Ist das Grundbuch öffentlich?
Ja, aber nur für denjenigen, der ein legitimes Interesse daran hat, Informationen in Bezug auf einen konkreten Grundbesitz einzuholen. Dies muss vom Grundbuchführer abgeschätzt werden.
Wie wird der Öffentlichkeitscharakter gehandhabt?
Es gibt zwei Wege: den einfachen Auszug und den beglaubigten Auszug. Beide müssen generell die Beschreibung des Grundbesitzes, das Eigentumsverhältnis und die Belastungen beinhalten. Der Erstgenannte hat rein informativen Wert. Der beglaubigte Auszug, der vom Grundbuchführer unterschrieben wird, ist das einzige Mittel, um beweiskräftig den Inhalt des Grundbuches nachzuweisen.
Was kostet die Eintragung im Grundbuch?
Es gibt keinen festen Betrag, da dieser vom Wert abhängig ist, der dem einzutragenden Gut im Dokument zugemessen wird. Die Gebührenberechnung erfolgt auf der Grundlage von Tarifen, die von der Regierung verabschiedet und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Quelle:
Berufsvereinigung der spanischen Grundbuch- und Handelsregisterführer

 

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