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Ein Relikt aus grauer Steuervorzeit soll nun auch in Spanien abgeschafft
werden - die Vermögenssteuer. Die spanische Regierung hat bereits im
Wahlkampf den Plan angekündigt, als eine der letzten europäischen Jurisdiktionen
die Vermögenssteuer abzuschaffen. Die Umsetzung dieses Versprechens soll nun
nach Worten des spanischen Wirtschaftsministers Solbes tatsächlich angegangen
werden. Von der Abschaffung betroffen sein werden nach offiziellen Angaben gut 1
Million Steuerzahler, die ein Steueraufkommen von ca. 1,8 Milliarden Euro
aufgebracht haben. In der Praxis war die Vermögenssteuer zuletzt eine von den
Behörden wenig konsequent verfolgte Steuer, die v.a. von denjenigen
Steuersubjekten bezahlt wurde, welche in den Vorjahren bereits entsprechende
Steuererklärungen abgegeben hatten. Allerdings hing die Möglichkeit der
Verfolgung stets wie ein Damoklesschwert über den anderen (Nicht-)Steuerzahlern.
Von Bedeutung ist
bzw. war die Vermögenssteuer auch für zahlreiche Nichtresidenten, typischerweise
Eigentümer von Ferienhäusern, welche bekanntlich jährlich eine kombinierte
Einkommens- und Vermögenssteuererklärung abzugeben hatten. Auch diese
Verpflichtung wurde wenig verfolgt, war aber Voraussetzung für die
Rückerstattung von zuviel abgezogenen Quellenbesteuerungen im Rahmen von
Immobilienveräusserungen. Die Thematik wird bis zum Ablaufen der
Verjährungsfrist von 4 Jahren - für Residente bis Juli 2012, für Nichtresidente
sogar also bis einschließlich Januar 2013 - von praktischer Relevanz bleiben.
Spannend bleibt die Frage, wie der Fiskus mit den Vermögenssteuererklärungen
für 2007 umgehen wird, da diese von der Abschaffung nicht umfasst ist. Letztlich
lässt sich aber festhalten, dass die Abschaffung Spanien in gesamtsteuerlicher
Hinsicht deutlich besser stellt und einen zuletzt eklatanten Wettbewerbsnachteil
gegenüber anderen Steuerjurisdiktionen behebt.
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